Festzuschuss und Bonus
Bares für Vorsorge
Sie möchten Ihre Zähne verschönern lassen und sind gesetzlich versichert? Dann steht Ihnen für Ihren Zahnersatz eine Finanzspritze Ihrer Krankenkasse zu − der so genannte „Festzuschuss“.
Seit 2005 gibt es eine Festzuschussregelung, die Folgendes besagt: Eine gesetzliche Krankenkasse übernimmt für ihre Versicherten einen definierten Betrag der Zahnersatzkosten. Diese sind abhängig vom Befund und unabhängig von der gewählten Versorgung. Wie hoch der „Festzuschuss“ − das heißt: der Betrag, den Ihre gesetzliche Krankenkasse für Ihren Zahnersatz übernimmt − ist, richtet sich also nach Ihrer konkreten Situation. Er berechnet sich nach der so genannten „Regelversorgung“. So wird die Versorgungsform bezeichnet, die in einem speziellen Fall medizinisch „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen hat festgelegt, für welchen Befund welche Regelversorgung gilt.
Wenn die Regelversorgung nicht Ihren Ansprüchen genügt und Sie sich für eine hochwertigere, also auch teurere Lösung entscheiden, erhalten Sie von der Krankenkasse in jedem Fall den für die Regelversorgung vorgesehenen Festzuschuss. Es verbleibt daneben ein selbst zu tragender Eigenanteil. Hier empfiehlt sich eine Zusatzversicherung.
Führen Sie ein Bonusheft und gehen regelmäßig zur Vorsorgekontrolle zum Zahnarzt? Dann erhöht sich der Betrag, den Ihre gesetzliche Krankenkasse für den Festzuschuss Ihres Zahnersatzes übernimmt. Wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens einmal jährlich für eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt waren, wächst Ihr Festzuschuss um 20 Prozent. Können Sie die jährliche Vorsorgeuntersuchung sogar für die letzten zehn Jahre nachweisen? Dann erhalten Sie einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss. Hier ein Beispiel: Ein Festzuschuss in Höhe von 300 Euro erhöht sich im ersten Fall auf 360 Euro (um 20 Prozent) oder im zweiten Fall auf 390 Euro (um 30 Prozent).
Die Festzuschussregelung gilt ausschließlich für die gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse oder an Ihre Zahnarztpraxis, die Ihnen gerne Auskunft auch über das Bonussystem gibt.